PLZ-Steuerberatersuche:
z.B. 81543
bei Tipps Steuerberater im Forum

Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung (BFH)




Schrieb Lediger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 24.09.2011

Durch die Entscheidung des Großen Senats zur Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots sind die bisher entwickelten Grundsätze für die Zuordnung von Steuerberatungskosten nicht erneut überprüfungsbedürftig geworden. Die Kosten für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung sind daher nicht aufzuteilen (BFH, Beschluss v. 18.5.2011 - X B 124/10, NV; veröffentlicht am 14.9.2011). Hintergrund: Steuerberatungskosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen oder im Zusammenhang mit Betriebssteuern (z.B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke) oder Investitionszulagen für Investitionen im einkünfterelevanten Bereich stehen. Das Übertragen der Ergebnisse der Einkünfteermittlung in die entsprechenden Anlagen zur Einkommensteuererklärung und das übrige Ausfüllen der Einkommensteuererklärung gehören nicht zur Einkünfteermittlung. Die hierauf entfallenden Kosten können nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden (vgl. hierzu BMF, Schreiben v. 21.12.2007, BStBl 2008 I S. 256).




Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen

Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.

Top 10 Steuerberater

Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.

Steuerberater Tipps nach Kategorien

Steuerberatersuche

Steuerberater Antworten

Über Steuerberater-Empfehlung