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Wegfall der Vorsorgepauschale ab dem Jahr 2010




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 20.10.2011

Seit dem Jahr 2010 gibt es bei der Einkommensteuerveranlagung keine Vorsorgepauschale für den Sonderausgabenabzug mehr. Es müssen also zwingend alle Vorsorgeaufwendungen nachgewiesen werden. Dagegen gibt es im Lohnsteuerabzugsverfahren weiterhin die Vorsorgepauschale. Dies hat gerade bei Gehaltsempfängern der Steuerklasse 5 zur Folge, dass die Vorsorgepauschale günstiger ist als der tatsächliche Vorsorgeaufwand. Von daher erhalten viele Gehaltsempfänger seit 2010 ein höheres Nettogehalt als in den Vorjahren. Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung kommt für viele allerdings das „böse“ Erwachen. Da es die Vorsorgepauschale nicht mehr gibt, kommt es oft zu Nachzahlungen, die erheblich höher liegen als in den Vorjahren. Betroffene sollten sich darauf einstellen.




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