Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen: Umstellung der Buchführung frühzeitig angehen
Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 20.12.2011
Bilanzierende Unternehmen müssen (bis auf wenige Ausnahmen) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung auf elektronischem Weg (E-Bilanz) an die Finanzverwaltung übermitteln. Diese wird es nicht beanstanden, wenn die Daten für 2012 noch auf Papier eingereicht werden (BMF, Schr. v. 28.09.2011, IV C 6 – S-2133b/11/10009, BStBl 2011 I, S. 855, DStR 2011, S. 1906, DB 2011, S. 2231). Da spätestens für 2013 E-Bilanzen abzugeben sind, sollte bereits Anfang 2012 in Abstimmung mit dem Steuerberater entschieden werden, ob die Buchführung nicht bereits im Januar 2012 umgestellt werden sollte, um die gewünschte Informationstiefe frühzeitig erkennen zu können und um für 2013 fit zu sein. Die tatsächlichen Dimensionen der Umstellungen (Neueinrichtung von bis zu mehreren Hundert Konten) können nur im jeweiligen Einzelfall festgestellt werden. Eine frühzeitige Anpassung des unterjährigen Buchungsverhaltens verhindert das zeit- und kostenintensive Nacharbeiten bei der Jahresabschlusserstellung. Hintergrund für die Einführung der E-Bilanz ist u. a. der Ausbau des Risikomanagementsystems (RMS) durch die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung will im Laufe der Jahre aus den übermittelten Daten Filtersysteme erstellen, die Abweichungen der Daten in Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen „von der Norm“ elektronisch ermitteln, um so gezielter Betriebsprüfungen durchführen zu können. Unternehmen, deren Bilanzen (und GuV-Rechnungen) „der Norm entsprechen“ sollen dann weitestgehend unbeanstandet „durchlaufen“. Beim Buchungsverhalten hat sich der Unternehmer entsprechend einzustellen.
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