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Wiedermal Neues zum Abzug von Kosten eines Erststudiums




Schrieb StB Manuela Ponikwar am 26.01.2012

Nachdem im letzten Sommer der BFH mit gleich drei Urteilen den Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium / Erstausbildung als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben akzeptiert hat, wurde der Ansatz im Herbst gleich wieder durch eine "Klarstellung der gesetzlichen Regelungen" gekippt. Damit bleibt es bei den Kosten bei Sonderausgaben, die keinen Verlustvortrag ermöglichen. Doch jetzt gibt es wieder Hoffnung: Ein Pilot hat nun Klage eingereicht: Betroffene können sich auf das Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg stützen (Az.: 10 K 4245/11) und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. Manuela Ponikwar Steuerberaterin http://www.ponikwar.de




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