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ebay-Handel




Schrieb Steuerberater Sven Orgis am 13.07.2007

Zunehmend versucht die Finanzverwaltung, auch Internetangebote auf mögliche steuerliche Relevanz zu kontrollieren. Dies macht ein Erlass des Bayerischen Landesamts für Steuern (v. 7.6.2006, S 0230 -10 St 41M) deutlich. Eine zunehmende Zahl von Verkäufern bietet regelmäßig Waren und Dienstleistungen über die Internet-Plattformen an und kann dadurch gewerblich/unternehmerisch tätig werden. Ein Gewerbe wurde von ihnen aber nicht angemeldet. Diese Anbieter sind mit dieser Tätigkeit daher vielfach steuerlich nicht erfasst. Da sie insoweit auch keine Steuererklärungen abgeben, kommt es zu Hinterziehungen von Einkommen-, Umsatz- und oft auch Gewerbesteuer. Der Erlass weist die Finanzämter auf ihre gesetzliche Pflicht zur Ermittlung aller steuerlich relevanter Umstände hin (§§ 85, 88 AO). Zu diesem Zweck sollen sie sowohl Einzel- wie auch Sammelauskunftsersuchen an die Internethäuser richten, wobei insbesondere ebay als größte Handelsplattform betroffen sein dürfte.




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