Muss ich eine Zweitwohnungsteuer zahlen?
Schrieb Team Steuerberater-Empfehlung.de am 15.11.2006
Nach Art. 11 GG hast du die freie Wahl, wo du dich im Bundesgebiet aufhalten möchtest. Hast du diese Entscheidung gefällt, ergibt sich aus den jeweiligen Meldegesetzen, wo du dich wie anmelden musst. Der Hauptwohnsitz ist demnach der so genannte „Lebensmittelpunkt“. Bei Alleinlebenden ist das in der Regel der Ort, in dem man sich so den größten Teil des Jahres aufhält, bei Familien der Familiensitz. Obwohl es eine klare Regelung gibt, nach der keine Wahlmöglichkeiten bleiben, gibt es trotzdem eine graue Zone: es wird jeweils ein zukünftiger Zeitrahmen betrachtet. Zudem gibt es auch keinen Protokollierungszwang, wann in welchem Wohnort übernachtet wurde. In ihrem Wesen als Luxussteuer ist diese akzeptabel: wer es sich leisten kann, zwei Wohnungen zu unterhalten, der darf sich auch um das Gemeinwohl am Nebenwohnsitz kümmern. Zudem hatten insbesondere Touristenstädte erhöhte Aufwendungen, wenn sie z.B. die Anbindung von Ferienhaussiedlungen sicherstellen müssen, deren Besitzer allerdings nur mit dem Nebenwohnsitz gemeldet waren. Allerdings ist eine Zweitwohnung für Studenten und Pendler in der Regel kein Luxus - sondern eine Notwendigkeit! Studenten jedoch mit eigener Bude, die weiterhin in ihrer Heimatstadt ein Zimmer bei den Eltern haben, müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar (Az. 6 K 5509/04) keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Ein Hauptwohnsitz bei den Eltern sei im Sinne der Steuersatzung keine eigene Wohnung, heißt es in diesem Urteil. Um eine Steuerpflicht zu begründen, müsste der Student über diese Wohnung "verfügen" können, entschied das Gericht. Dies sei bei Zimmern, die ihnen von den Eltern überlassen würden, meistens nicht der Fall. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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