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Kursgewinne durch Verkäufe von Papieren steuerfrei ?




Schrieb Steuerberater S. Sievers am 30.07.2007

Für alle Kapitalanleger war bisher klar: Kursgewinne durch Verkäufe von Papieren durften erst nach Ablauf eines Jahres realisiert werden, damit Sie nach dem bisherigen Recht steuerfrei bleiben konnten. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz soll diese Regelung in Zukunft wegfallen. Da bedeutet, dass jeder Gewinn bei einer Veräußerung von Wertpapieren einkommensteuerpflichtig wird. Diese Vorschrift gilt für alle Anschaffungen, die ab 01.01.2009 erfolgen. Für Anlagen, die Sie bis zum 31.12.2008 tätigen, gilt diese Vorschrift nicht. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie im Jahr 2013 ein Papier verkaufen, welches Sie bis zum 31.12.2008 gekauft haben, jeglicher Kursgewinn steuerfrei bleibt. Neben dem verkauf von einzelnen Papieren gibt es sicher auch die Möglichkeit, sich zur Risikostreuung an größeren “Töpfen“ zu beteiligen... Den gesamten Tipp finden Sie auf www.steuerberater-sievers.de




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