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Doppelte Haushaltsführung auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft




Schrieb Christian Paul Steuerberater am 31.07.2007

Mehraufwendungen ( z.B. Mietzahlungen, Nebenkosten ) im Rahmen einer aus beruflichen Gründen begründeten doppelten Haushaltsführung können Werbungskosten sein. Bei Eheschließungen gilt der Grundsatz: Wenn beide Partner im Zeitpunkt der Eheschließung an verschiedenen Wohnorten beruflich tätig sind und anlässlich der Heirat eine der Wohnungen oder eine andere Wohnung zur gemeinsamen Wohnung wird, kann eine beruflich gegründete doppelte Haushaltsführung vorliegen. Dieser Grundsatz war nicht immer auf unverheiratete Lebensgemeinschaften übertragbar. Bekommt ein unverheiratetes Paar nun ein gemeinsames Kind löst das Ereignis dieselben steuerlichen Folgen wie eine Eheschließung aus. Die Gründung des doppelten Haushalts kann also beruflich veranlasst sein. Zusammengefasst: Sind unverheiratete Partner vor der Geburt des Kindes an verschiedenen Orten wohnhaft und berufstätig, können sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes eine Wohnung zur Familienwohnung machen und dadurch eine doppelte Haushaltsführung begründen.




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