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Dienstwagenbesteuerung - Pkw-Nutzung




Schrieb Christian Paul Steuerberater am 31.07.2007

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sind Teil der Dienstwagenbesteuerung Wer von seinem AG einen Dienstwagen erhält, den er auch privat nutzen darf, muss die Private Nutzung im Rahmen seiner Lohn- oder Gehaltsabrechnung versteuern. Diese berechnet sich meist durch die 1 %-Regelung. Außerdem hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises zu versteuern, weil er den Wagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit verwenden darf. Urteil Hessisches Finanzgericht vom 26.03.07 Az: 11 K 1844/05. Danach ist die Besteuerung mit weiteren 0,03 % des Listenpreises auch dann vorzunehmen, wenn der Dienstwagen tatsächlich gar nicht für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit genutzt wird. Im Urteilsfall ging es um einen Angestellten, der sein Dienstfahrzeug nur privat oder für Dienstreisen nutzte. Den täglichen Weg zur Arbeit legte er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück, was er durch Vorlage einer auf ihn persönlich ausgestellten Bahnkarte untermauerte.




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