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Umsatzsteuer




Schrieb Steuerberaterin Katrin Lambertz am 29.08.2007

Option zur Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer führt man grundsätzlich umsatzsteuerfreie Umsätze aus. Konsequenterweise entfällt auch der Vorsteuerabzug aus bezogenen Leistungen und Wareneinkäufen. Unter Umständen kann es, z. B. bei Gründungen, vorteilhaft sein, zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, trotz der damit verbundenen steuerlichen Pflichten (Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahreserklärung, laufende Buchhaltung). Der Vorteil besteht darin, daß bei Gründungsinvestitionen i. d. R. vorsteuerbehaftete Anschaffungen anfallen (Büroeinrichtun, etc.pp), während noch keine Einnahmen fließen, also ein vom Finanzamt zu erstattender Vorsteuerüberschuß entsteht, der möglicherweise recht hoch sein kann. Bei der Vorteilsberechnung sollte man aber bedenken, daß man an die Option zur Umsatzsteuer für 5 Jahre gebunden ist, danach kann man, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind zur Kleinunternehmerschaft zurückkehren.Diese Entscheidung sollte man also keineswegs überstürzt treffen, sondern abwägen.




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