PLZ-Steuerberatersuche:
z.B. 81543
bei Tipps Steuerberater im Forum

Doppelte Haushaltsführung: Bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz




Schrieb Steuerberatung Rabea Creutzburg am 30.08.2007

Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof (BFH)hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen auch für den Fall angenommen, dass ein Arbeitnehmer neben einer Beschäftigung am Ort der Zweitwohnung zugleich am Ort seiner Hauptwohnung beschäftigt ist. Die für die doppelte Haushaltsführung erforderliche Aufspaltung der einheitlichen Haushaltsführung liegt danach auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer am Ort seiner zweiten Arbeitsstätte für die dortigen Arbeitseinsätze eine Zweitwohnung unterhält. Der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist damit nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Arbeitnehmer ausschließlich außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung beschäftigt ist. Der Kläger war wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Abgeordneten des Bundestages. Er hatte 1996 seine Dienstpflichten sowohl im Wahlkreis des Abgeordneten in Berlin als auch am damaligen Sitz des Bundestages in Bonn zu erfüllen. Neben seinem Hauptwohnsitz in Berlin unterhielt der Kläger in Bonn eine eigene Wohnung, deren Kosten er steuerlich geltend machte. Der BFH erkannte die Aufwendungen aufgrund der doppelten Haushaltsführung des Klägers als Werbungskosten an. Die Aufwendungen für die Zweitwohnung hielt er für unvermeidlich, da der Kläger sie nicht durch Verlegung seines Hausstandes an den Beschäftigungsort vermeiden habe können. BFH, Urteil vom 24.05.2007, VI R 47/03




Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen

Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.

Top 10 Steuerberater

Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.

Steuerberater Tipps nach Kategorien

Steuerberatersuche

Steuerberater Antworten

Über Steuerberater-Empfehlung