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steuerfreie Arbeitgeberleistungen




Schrieb Dipl.-Kfm. Alexander Ficht am 03.09.2007

Allgemeine Voraussetzungen: Es muss sich um Zahlungen zusätzlich zum Gehalt handeln, dh. keine Gehaltsumwandlung darstellen. Einzelne Leistungen (alphabetisch sortiert): • Annehmlichkeiten: Getränke u Genussmittel im Betrieb (Kaffee, Tee, Zigaretten, Pralinen, Gebäck, Obst …) • Aufmerksamkeiten ( 40€ Grenze) o Geschenke auf Grund eines persönlichen Ereignisses beim AN (Geburtstag, …) o Arbeitsessen, wenn es sich um einen außergewöhnl Arbeitseinsatz im Betrieb handelt (Überstunden, Besprechung) • Betriebsveranstaltungen (z.B. Sommerfest, Weihnachtsfeier, …) max 2 x im Jahr, max 110 €/AN • Aufwendungen des AN für doppelte Haushaltsführung (ohne zeitliche Begrenzung) • Fehlgeldentschädigung bei Kassentätigkeit monatl 16 € • Gestellung von Werkzeug (PC, Telekommunikationsgeräte) und Arbeitskleidung • Kindergartenzuschuss: max. in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des AN • Arbeitgeber mietet Parkplätze an: tatsächl. Aufwendungen, Voraus.: keine direkte Zuordnung der Parkplätze zu AN • betriebliche Altersvorsorge in Form der Pensionskasse • Personalrabatt für vom AG selbst hergestellte/vertriebene Waren § 8 (3) S 2 EStG: max. 1.080 € • Reisekosten für Dienstfahrten: o Fahrtkosten mit dem eigenen PKW: 0,30 € je gefahrene km o Parkgebühren max. in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des AN o Verpflegungsmehraufwand in Höhe der gesetzlichen Pauschbeträgen • Sachprämien durch Dritte § 3 Nr. 38 EStG: bis max. 1.080 € (z.B. Miles&More Programm) • Sachbezugsmindergrenze § 8 (2) S 9 EStG: max. monatl 44 € je AN o Sachgeschenke an AN ohne besonderen Anlass o Warengutscheine R 31 (1) S 9 LStR 04: verschärfte Anforderungen (im Gutschein muss die Ware konkret bezeichnet werden und darf keine Betragsangabe enthalten) o Mietvorteil, bei einer vom AG überlassenen Wohnung o Rabatte durch Dritte o Überlassung von Telefonkarten o Mahlzeiten (Belohnungsessen), die ohne Sachbezugswert abgerechnet werden o Kreditkartengebühr • Zuschläge für Sonn-, Nacht- und Feiertagsarbeit (max. Grundlohn iHv 50 €/h) § 3b (2) S1 EStG • Entschädigung für dienstlich veranlasste Telefongebühren von Geräte des AN o Einzelnachweis o oder pauschal 20% der durchschnittlichen Kosten der letzten 3 Monate, max. monatl. 20 € • Trinkgelder durch Dritte • Unfallversicherung (Gruppenunfallversicherung) für AN sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei • Vermögensbeteiligung § 19a (1) EStG: max. 135 €/Kj • Entschädigung für die betriebliche Nutzung von Werkzeuge des Arbeitnehmers • Direktversicherung bis 1.800,- € (Neu-Verträge , abgeschlossen ab 01.01.2005) Pauschal versteuerte Arbeitgeberleistungen Allgemeine Hinweise: Alle angegebenen Pauschalen können mit Zustimmung des AN im Innenverhältnis auf den AN abgewälzt werden. 15% pauschale Lohnsteuer: • Fahrtkostenerstattung für Jobtickets • Fahrtkostenerstattung für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit eigenem PKW (max. 0,30 € je E-km ab dem 21. km) • Parkgebühren mit eigenem PKW bei Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte 20% pauschale Lohnsteuer: • Direktversicherung, bis max 1.752 € p.a. (Alt-Verträge, abgeschlossen bis 31.12.2004 und zur Steuerpflicht optiert) • Unfallversicherung, bis max 62 € p.a. 25 % pauschale Lohnsteuer • AG schenkt dem AN einen PC • Erholungsbeihilfen für Urlaub (die Zahlung muss innerhalb von 3 Mon vor bzw. nach dem Urlaub gezahlt werden, max 156 € für AN, 104 € für Ehegatte und 52 € je Kind / pro Jahr) • Verpflegungsmehraufwendungen, die den Pauschbetrag bis zu 100% übersteigen 30 % pauschale Lohnsteuer • vgl. gesonderte Info vom 16.01.2007 Weitere wichtige Neuregelungen im Lohnsteuerabzugsverfahren Lohnsteuerkarte 2007 muss spätestens im Januar vorgelegt werden Bitte beachten Sie, dass auf Grund neuer verschärfter gesetzlicher Regelung die Lohnsteuerkarten 2007 Ihrer Mitarbeiter bis spätestens zum Abrechnungsmonat 02/07 vorliegen müssen. Um Sie als Arbeitgeber vor Haftungsrisiken zu schützen, sind wir bei Nichtvorlage der Steuerkarte bereits ab 02/07 gezwungen nach Steuerklasse 6 abzurechnen. Sofern die Lohnsteuerkarte in 03/07 immer noch nicht vorliegt, müssen wir auch rückwirkend für 01/07 mit Steuerklasse 6 abrechnen. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter. Pauschale Fahrtkostenerstattung Mit der Abrechnung Januar 2007 wurde die Möglichkeit der pauschalen Fahrtkostenerstattung eingeschränkt. Es ist nur noch möglich, ab dem 21. Kilometer die Fahrtkosten pauschal zu erstatten. Dies betrifft nicht nur die bisher pauschal erstatteten Fahrtkosten und die pauschal versteuerte Nutzung von Firmenwagen, sondern auch die Jobtickets. Bitte lassen Sie beiliegendes Formular von Ihren betroffenen Mitarbeitern ausfüllen und senden uns dieses rechtzeitig zur Abrechnung 01/07 wieder zurück.Sie haben weiterhin als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihrem Arbeitnehmer die Fahrtkosten ab dem 1. Kilometer bis zum 20. Kilometer zu erstatten. Dieses ist jedoch nur noch als steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn möglich




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