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Parkplatzgestellung durch Arbeitgeber-Geldwerter Vorteil?




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 03.09.2007

Parkplatzgestellung durch den Arbeitgeber- Geldwerter Vorteil ? In Großstädten stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern häufig Stellplätze bzw. Parkplätze unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung. Es stellt sich hier nun die Frage, ob dies ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer ist oder nicht. In einem neuen Urteil vom Finanzgericht Köln wurde bejaht, dass es sich hierbei um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Dies hat in der täglichen Praxis und in der Verwaltung für Verwirrung gesorgt. Deshalb hat die OFD Münster in einer Kurzinformation vom 01.06.2007 nun klargestellt, dass das Urteil vom FG Köln über den entschiedenen Fall nicht anzuwenden sei. Es gelte weiterhin die Regelung, dass eine verbilligte oder unentgeltliche Zurverfügungstellung von Parkplätzen kein geldwerter Vorteil und somit auch keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstelle. Der hierzu ergangene Erlass aus dem Jahre 1980 gelte weiterhin.




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