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Mediationskosten abzugsfähige Scheidungskosten?




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 03.09.2007

Mediationskosten abzugsfähige Ehescheidungskosten ? Grundsätzlich gehören Scheidungskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen und sind nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung, die abhängig von Höhe der Einkünfte und eventueller Kinderzahl ist, abzugsfähig. Im deutschen Steuerrecht müssen außergewöhnliche Belastungen aber immer zwangsläufig entstehen. Die OFD Hannover hat am 11.05.2007 noch einmal klargestellt, dass Mediationen nicht zwangsläufig entstehen. Sie stellen eine freiwillige Verständigungsmöglichkeit beider Scheidungspartein dar über Regelungen in Familiendingen. Deshalb sind Mediationskosten nicht steuerlich abzugsfähig.




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