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Gewinnausschüttungen und Unternehmenssteuerreform




Schrieb Meiners & Euler Treuhand GmbH am 03.09.2007

Ab dem Veranlagungsjahr 2009 greift die sog. Abgeltungssteuer auch für die offenen Gewinnausschüttungen (z.B. einer GmbH) mit einer pauschalen Steuerbelastung iHv. 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer. Die Steuerbelastung auf Gewinnausschüttungen bis 2008 liegt (im Rahmen des sog. Halbeinkünfteverfahrens)selbst im Spitzensteuersatz bei lediglich 23 % zzgl. Soli und KiSt. UNSERE EMPFEHLUNG: Schütten Sie wenn möglich vor 2009 aus. Die Gewinne bis einschließlich 2008 sollten Sie zur Vermeidung unnötiger Belastungen bereits als Vorabausschüttungen in 2008 auskehren.




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