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Neue Buchführungsgrenzen ab 2008 - Reagieren Sie, wenn Ihr Gewinn zwischen EUR 30.000 und EUR 50.000 liegt !




Schrieb Sozietät Kleinebekel am 11.09.2007

Wer für 2006 eine Gewinnermitllung (keine Bilanz) erstellt und einen Gewinn von über EUR 30.000 ausweist, wird idR vom Finanzamt aufgefordert, zukünftig eine Bilanz abzugeben. Da ab 2008 jedoch die Gewinngrenze für die Bilanzierung auf EUR 50.000 steigt, sind u.U. Gegenmaßnahmen sinnvoll: Gegen die Aufforderung Einspruch einlegen, wenn a) der Gewinn 2006 unter der neuen Buchführungsgrenze von EUR 50.000 lag und b)auch in den nächsten Jahren nicht mit einem höheren Gewinn zu rechnen ist. Das Finanzamt wird in diesen Fällen die Pflicht zur Bilanzerstellung aus Billigkeitsgründen fallen lassen.




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