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Steuerliche Optimierung des Unternehmenskaufs oder -verkaufs bei der GmbH




Schrieb Lorscheid & Partner GbR am 18.09.2007

Unternehmenskauf oder -verkauf bei einer GmbH gestalten sich in der Praxis zumeist als schwierig, soweit es um eine steuerrechtliche Optimierung sowohl auf Veräußerer- als auch Erwerberseite geht. In der Praxis vollzieht sich der Verkauf der GmbH zumeist wie folgt: kommt es zum sogenannten share-deal (d.h. werden die Anteile an der GmbH veräußert), handelt es sich zwar für den Verkäufer um eine steuerrechtlich vorteilhafte Lösung, der Käufer hingegen bleibt im Regelfall auf den Anschaffungskosten seiner erworbenen Beteiligung "sitzen", d.h. er kann diese nicht abschreiben; kommt es hingegen zum sogenannten asset-deal (d.h. werden die einzelnen Wirtschaftsgüter aus der GmbH veräußert), handelt es sich zwar um eine für den Käufer günstige Lösung, da er die Anschaffungskosten für die einzeln erworbenen Wirtschaftsgüter entsprechend deren Restnutzungsdauer abschreiben kann, der Veräußerer hingegen kommt nicht in den Genuß der bei Anteilsveräußerungen üblichen Steuervergünstigungen. Einen Ausweg aus diesem Dilemma kann unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Organschaftsmodell bieten, mit dessen Hilfe sowohl die Interessen des Veräußerers (Steuerbegünstigung des Veräußerungsgewinns) als auch die des Erwerbers (Abschreibungsfähigkeit der Anschaffungskosten)berücksichtigt werden. Die Einzelheiten dieses Modells zu schildern, würde an dieser Stelle zu weit führen, es empfiehlt sich jedoch dringend in diesen einschlägigen Fällen einen Steuerberater zu konsultieren.




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