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Abzug von Steuerberatungskosten




Schrieb Steuerkanzlei Großmann-Schlottke am 25.09.2007

Seit 2006 hat der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Diese Kosten sind nur noch abziehbar, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gegen diese Regelung sind jetzt zwei Musterverfahren anhängig (FG Niedersachsen Az 10 K 103/7 und FG Baden-Württemberg Az 5 K 186/07. Meine Empfehlung: setzen Sie die Steuerberatungskosten weiterhin in der Steuererklärung an und wenn dann das Finanzamt den Abzug streicht, legen Sie Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 unter Hinweis auf die zwei Gerichtsverfahren ein.




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