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Pflegekosten auch bei Pflegestufe 0 absetzbar




Schrieb Steuerkanzlei Großmann-Schlottke am 01.10.2007

Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil auch die Kosten für die Pflege bei Pflegestufe "Null" als Abzug bei den ausßergewöhnlichen Belastungen zugelassen. Daher gegebenfalls unbedingt die Einstufung in eine Pflegeklasse beantragen.




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