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Kindergeldanspruch bei verheirateten Kindern




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 02.10.2007

Kindergeldanspruch bei verheirateten Kindern ? Der BFH hat sich mit Urteil vom 19.04.2007 noch einmal mit der Frage des Kindergeldanspruches bei verheirateten Kindern beschäftigt. Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch der Eltern auf Kindergeld mit Heirat des Kindes endet, da dann der Ehegatte die Unterhaltsverpflichtung übernimmt. Problematisch wird es nur, wenn die Einkünfte beider Ehegatten das Existenzminimum nicht überschreiten. Dieses beträgt zurzeit EUR 7.680. In diesem Fall liegt ein so genannter Mangelfall vor. Zahlen die Eltern dem Kind aufgrund der fehlenden Einkünfte der Ehegatten Unterhalt, übernehmen sie wieder ihre Unterhaltsverpflichtung. In so einem Fall kann der Kindergeldanspruch der Eltern wieder aufleben. Das Urteil des BGH war in dieser Hinsicht nur klarstellend und bestätigte die bestehende Rechtsauffassung. Interessant zu erwähnen ist hierbei noch, dass die Unterhaltsleistungen der Eltern an das verheiratete Kind dem Kind nicht als schädlicher Bezug zugerechnet




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