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Wohnungsgröße für Zweitwohnung aus beruflichen Gründen




Schrieb Steuerkanzlei Großmann-Schlottke am 04.10.2007

Wenn Sie als Alleinstehender aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmieten, darf diese nur maximal 60 m² groß sein, damit die Kosten steuerlich abgesetzt werden können (BfH v. 9.8.2007)




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