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Pflegekosten bei fehlender Pflegestufe-Außergewöhnliche Belastung?




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 06.10.2007

Außergewöhnliche Belastung bei Unterbringung in einem Wohn- und Pflegeheim bei Pflegestufe 0 Dieses Urteil des BFH vom 10.05.2007 ging in letzter Zeit durch viele Medien. Deswegen hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung: Eine Steuerpflichtige zog in ein Pflege- und Wohnheim ein und zahlte neben den Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung auch einen beträchtlichen Anteil für Pflegekosten an das Heim. Bei ihr war eine Pflegestufe 0 festgestellt worden, da die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 nicht vorlagen. Sie begehrte die Anerkennung der Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastung. Dies versagte das Finanzamt zunächst, doch im Klageweg bekam sie nun Recht. Somit ist auch der Weg in anderen Fällen frei zur Berücksichtigung von Pflegeaufwendungen bei fehlender Pflegestufe.




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