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Eingetragene Lebenspartnergemeinschaft-Gleichbehandlung wie Ehegatten bei Erbschaftsteuer?




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 16.10.2007

Eingetragene Lebenspartnergemeinschaften- Behandlung wie Ehegatten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ? Der BFH hatte sich in einem Verfahren mit einer Klägerin auseinander zu setzen, die von ihrer eingetragenen Partnerin beerbt wurde, als diese verstarb. Die Klägerin begehrte für die Erbschaftsteuer die Ehegattenvorteile, sprich den Freibetrag in Höhe von EUR 307.000, Einordnung in die günstige Steuerklasse I sowie den Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag. Dies wurde ihr nun mit Urteil vom 20.06.2007 versagt. Der BFH entschied, dass die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnergemeinschaften nicht verfassungswidrig ist. Somit wurde die Klägerin in die ungünstigste Steuerklasse III eingeordnet, bekam keinen Versorgungsfreibetrag und der persönliche Freibetrag betrug lediglich EUR 5.200. Diese Behandlung in der Erbschaft -und Schenkungsteuer deckt sich auch mit der aktuellen Behandlung von eingetragenen Lebenspartnergemeinschaften in der Einkommensteuer. Vielleicht ist das deutsche Steuerrecht aktuell noch nicht reif für diese Dinge, aber zukünftig wird eine Änderung dieser Auffassung in unserer Zeit sicher unumgänglich sein.




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