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Der Grundbucheintrag ist auch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich




Schrieb Peters, Schoenlein, Peters - Steuer- und Anwaltskanzlei am 25.10.2007

Der Wechsel des Eigentümers einer Immobilie durfte bisher nur im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Diese Vorgehensweise wurde jetzt gelockert.




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