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Neue Grenze beim Bargeldtransfer




Schrieb Peters, Schoenlein, Peters - Steuer- und Anwaltskanzlei am 25.10.2007

Bisher müssen Personen, die Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 15.000 € oder mehr beim Grenzübertritt oder im Bundesgebiet mit sich führen, dies auf Verlangen eines Zollbeamten anmelden. Ab 15.06.2007 wird die Anmeldegrenze, im Zuge der Anwendung einer neuen europäischen Verordnung, neu geregelt.




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