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Kindergeld zwischen erstem Staatsexamen und Referendariat




Schrieb Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR am 30.10.2007

Kindergeld kann u.U. für den Zeitraum nach dem ersten Staatsexamen und dem Referendariat auch dann beansprucht werden, wenn sich der Eintritt in den Referendardienst verzögert (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2007 - 1 K 2123/06).




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