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Spendenabzug ab dem 01.01.2007




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 01.11.2007

Spenden zukünftig besser abziehbar Rückwirkend per 01.01.2007 hat der Gesetzgeber die Anhebung der Grenzen für die Abzugsfähigkeit angehoben. Bisher waren maximal 10% des Gesamtbetrags der Einkünfte (alternativ 1/500 der Summe der gesamten Umsätze + Löhne + Gehälter eines Jahre) abzugsfähig. Zukünftig sind dies ab dem Jahr 2007 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Ebenfalls angehoben wurde die Vereinfachungsregelung für Spendenquittungen. So genügt ab sofort für Spenden bis EUR 200 (bisher waren es EUR 100) der Einzahlungsbeleg der Bank.




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