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Änderungen aufgrund der Unternehmenssteuerreform 2008




Schrieb Kerkmann & Kerkmann GbR am 15.11.2007

Mögliche Investitionen von geringwertigen Wirtschaftsgütern (beweglich, selbständig nutzbar, Nettoanschaffungskosten in diesem Jahr noch bis 410,00 EUR) sollten noch bis zum 31.12.2007 getätigt werden, da die Grenze ab dem 01.01.2008 auf 150,00 EUR gesenkt wurde. Vorteil: Man kann die Sofortabschreibung noch in diesem Jahr nutzen und dadurch die Steuerbelastung mindern. Tätigt man die Investitionen erst im nächsten Jahr und liegen die Anschaffungskosten des geringwertigen Wirtschaftsguts zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR, so kann man lediglich 20% abschreiben.




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