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Geringfügige Beschäftigung (Mini-Job)




Schrieb RA und Fachanw.f.Steuerrecht Eckhard Löhr am 20.11.2007

Sie können neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch monatlich 400 € als geringfügig Beschäftigte(r) ohne jedwede Abzüge hinzuverdienen. Hierbei ist es egal, mit wievielen Anstellungen Sie die 400 € erreichen. Die Grenze darf nur insgesamt nicht um einen Cent überschritten werden, da sonst sämtliche Minijobs sozialversicherungs- und mit Lohnsteuerklasse VI steuerpflichtig werden. Allein der Arbeitgeber führt einen Pauschalbetrag von 30% für Krankenkasse, Rentenversicherung und Lohnsteuer ab.




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