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Erbschaftsteuerreform - Grundstücke




Schrieb RA und Fachanw.f.Steuerrecht Eckhard Löhr am 20.11.2007

Wenn Sie Grundstücke zu vererben haben, kann es sich lohnen, diese (bei Wunsch unter Nießbrauchsvorbehalt) noch vor Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform (2008) an die möglichen Erben oder beabsichtigten Beschenkten zu übertragen, da zur Zeit als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer noch die meist weit unter dem Verkehrswert liegenden Werte herangezogen werden. Lassen Sie sich hierzu beraten.




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