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Erbschaftsteuerreform - Grundstücke




Schrieb RA und Fachanw.f.Steuerrecht Eckhard Löhr am 20.11.2007

Wenn Sie Grundstücke erben sollen, kann es sich lohnen, diese (bei Wunsch unter Nießbrauchsvorbehalt des Schenkers/erblassers) noch vor Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform (2008) übertragen zu bekommen, da zur Zeit als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer noch die meist weit unter dem Verkehrswert liegenden Werte herangezogen werden. Lassen Sie sich hierzu beraten.




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