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Vorsteuerinanspruchnahme (Voraussetzungen)




Schrieb Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung Dipl.-Kfm. Christian F. Götza am 22.11.2007

Checkliste: Bestandteile einer ordnungsgemäßen zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung • Firmenname bzw. Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers vollständig und richtig bezeichnet. • Firmenbezeichnung entspricht den Vorgaben des UStG. • Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer des Rechnungsausstellers bzw. alternativ die vom Bundes-zentralamt für Steuern vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist auf der Rechnung enthalten. • Ausstellungsdatum der Rechnung ist enthalten. • Die Rechnung enthält eine fortlaufende Rechnungsnummer. • Die Liefermenge ist richtig angegeben und die Gegenstände/Leistung sind/ist richtig (handelsüblich) bezeichnet. • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung ist angegeben. • Bei Rechnungen über Anzahlungen: Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts steht fest und ist ver-merkt oder mit dem Ausstellungsdatum identisch. • In der Rechnung wurden die jeweiligen Netto-Entgelte aufgeschlüsselt und mit dem jeweiligen Steuer-satz (7 bzw. 19 %) getrennt angegeben. • Beträgt der Gesamtbetrag der Rechnung nicht mehr als 150 EUR, dann Erleichterungen für Kleinbe-tragsrechnungen nutzen. • Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag ist angegeben. • Eventuell vereinbarte Rabatt- bzw. Bonusvereinbarungen sind auf der Rechnung vermerkt.




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