Steuererstattungsansprüche entstehen erst am Jahresende
Schrieb Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung Dipl.-Kfm. Christian F. Götza am 22.11.2007
Einführung Bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer ergeben sich regelmäßig Erstattungsansprüche oder Nachzahlungsverpflichtungen. Die Frage, wann derartige Ansprüche oder Verpflichtungen entstehen, kann in Erbfällen von Bedeutung sein. Sachverhalt Die Ehefrau des Klägers war am 2.10.2000 verstorben. Zum erbschaftsteuerpflichtigen Nachlass rechnete das Finanzamt u. a. einen Steuererstattungsanspruch als Kapitalforderung. Dabei handelte es sich um den anteilig auf die Erblasserin entfallenden Anspruch auf Erstattung der überzahlten Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer 2000, die durch Bescheid vom 28.2.2002 festgesetzt worden ist. Entscheidung Das Finanzgericht ist der Auffassung des Finanzamts nicht gefolgt. Nach dem Urteil gehört die Forderung nicht zum steuerpflichtigen Nachlass, weil sie zum Todestag der Erblasserin noch nicht entstanden war. Dies leitet das FG aus der gesetzlichen Regelung des § 36 Abs. 1 EStG ab, wonach die Einkommensteuer erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht. Die frühere Regelung, die für den unterjährigen Wegfall der Steuerpflicht etwas anderes vorsah (§ 25 Abs. 2 EStG), ist ab 1996 weggefallen. Konsequenz Das Finanzgericht hat es offen gelassen, ob die zum Todestag noch offene Vorauszahlung für das vierte Quartal zutreffend als Steuerschuld bei der Ermittlung des Nachlasses angesetzt worden ist. Bei konsequenter Anwendung der Urteilsbegründung müsste allerdings auch dieser Posten außer Ansatz bleiben.
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