Unternehmensteuerreform tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft
Schrieb Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung Dipl.-Kfm. Christian F. Götza am 22.11.2007
Nun hat auch der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt. Es wird damit in den wesentlichen Teilen zum 1.1.2008 in Kraft treten. Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lassen sich wie folgt skizzieren: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer: * Die Körperschaftsteuer wird auf 15 % abgesenkt und die Gewerbesteuer so angepasst (Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5 %), dass sich für Kapitalgesellschaften (bei einem Hebesatz von 400 %) eine Gesamtbelastung von 29,83 % ergibt. * Einzelunternehmen und Personengesellschaften können für laufende Gewinne zu einer Thesaurierungsbegünstigung (ca. 28,25 % zzgl. Solidaritätszuschlag) mit anschließender Nachbelastung bei Entnahmen optieren. * Die bisherigen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung werden durch die neu eingeführte "Zinsschranke" ersetzt, die für alle Rechtsformen einheitlich gilt. Danach ist ein Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen, soweit der Saldo zwischen Zinsaufwand und Zinsertrag 30 % des steuerlichen EBITDA übersteigt. Für kleine und mittelgroße Unternehmen wird eine Freigrenze von 1 Mio. EUR eingeführt. * Die Regelungen zum Mantelkauf bei Kapitalgesellschaften werden deutlich verschärft. Künftig entfällt bei jeder Anteilsübertragung von mehr als 50 % der Verlustvortrag in vollem Umfang. Bereits bei über 25 % übertragenen Anteilen kommt es zu einem quotalen Untergang des Verlustvortrags. * Dividenden und Veräußerungsgewinne im Zusammenhang mit im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften werden zukünftig nicht mehr mit 50 %, sondern mit 60 % besteuert. * Die degressive Abschreibung wird abgeschafft. * Die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird geändert. Eine Sofortabschreibung ist für Wirtschaftsgüter bis 150 EUR (ursprünglich geplant: 100 EUR) nunmehr zwingend vorgeschrieben. Für Neuanschaffungen zwischen 150 und 1.000 EUR ist ein Sammelposten zu bilden, der über fünf Jahre aufgelöst wird. * Die Begünstigung nach § 7g EStG wird ausgebaut. Unternehmen mit einem Betriebsvermögen bis 235.000 EUR (ursprünglich geplant: 210.000 EUR) können einen Investitionsabzugsbetrag von 40 % der geplanten Investitionen steuerlich geltend machen, wenn innerhalb der drei Folgejahre (ursprünglich geplant: zwei Jahre) tatsächlich investiert wird. * Die Gewerbesteuer wird nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar sein. Gewerbesteuer: * Neben der Absenkung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 % wird der Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht. * Dauerschuldzinsen werden gewerbesteuerlich nicht mehr gesondert hinzugerechnet. Vielmehr erfolgt eine Hinzurechnung von 25 % aller Zinsen, einschließlich der Zinsanteile in Mieten, Pachten und Leasingraten. Die ursprünglich geplante Hinzurechnung von Skonti und Boni unterbleibt hingegen. Für die Hinzurechnungen besteht ein Freibetrag von 100.000 EUR. Insbes. Kapitalerträge, Spekulationsfristen: * Ab 1.1.2009 soll für private Kapitalerträge das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft und eine Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) eingeführt werden. * Im Rahmen dieser Abgeltungssteuer werden zukünftig auch Gewinne aus dem Verkauf von nach dem 31.12.2008 erworbenen Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien!) - unabhängig von der Beteiligungshöhe - als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst. * Bei Immobilien bleibt die Spekulationsfrist mit 10 Jahren unverändert. * Für andere Wirtschaftsgüter verbleibt es bei einem Jahr Spekulationsfrist. Dient der jeweilige Gegenstand allerdings der Einkünfteerzielung, verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre. * Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag werden für private Anleger zu einem Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 801 EUR vereinheitlicht. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Zeit bis zum In Kraft treten soll Gelegenheit bieten, sich gemeinsam mit dem steuerlichen Berater auf die veränderten Bedingungen einzustellen.
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