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Offenlegung von Jahresabschlüssen




Schrieb Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung Dipl.-Kfm. Christian F. Götza am 22.11.2007

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) verpflichtet • Aktiengesellschaften • GmbH´s • GmbH & Co.KG´s ihre Jahresabschlüsse – beginnend mit dem Abschlussjahr 2006 – beim elektronischen Bundesanzeiger im Internet zu veröffentlichen. Versäumnisse werden mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,00 Euro belegt. Die Jahresabschlüsse 2006 müssen bis zum 31.12.2007 eingereicht werden. Die Veröffentlichungspflicht ist nicht neu, wurde bisher aber kaum beachtet. Sie besteht bereits seit Anfang der 90er Jahre. Neu ist, dass nun Zuwiderhandlungen aufgrund Umsetzung europäischen Rechts grundsätz-lich mit dem o.g. Bußgeld geahndet werden. Unter www.unternehmensregister.de sind die Daten ab diesem Jahr für jedermann einsehbar. Die Übermittlung der Daten können Sie über das Internetportal des elektronischen Bundesanzeigers selbst vornehmen. Dafür werden Ihnen von dort Kosten zwischen 145,00 bis 815,00 je nach Anzahl der übertrage-nen Zeichen und Übertragungsformat in Rechnung gestellt. Sie können alternativ auch Ihren Steuerberater mit der Übertragung beauftragen.




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