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Alles Wissenswerte zur neuen Abgeltungsteuer




Schrieb Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft am 26.11.2007

Einen Überblick über die wichtigsten ab 1. Januar 2009 geltenden Regelungen gibt ein von den beiden Ecovis-Steuerberatern Ernst Gossert und Ulf Knorr erarbeiteter 30-seitiger Leitfaden. Er erklärt die Funktionsweise der Abgeltungsteuer, informiert darüber, welche Einnahmen der Abgeltungsteuer unterliegen, führt Ausnahmen auf und vergleicht altes und neues Recht an Beispielen. Der Leitfaden ist im Rahmen der Reihe RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe erschienen und kostenlos oder gegen eine geringe Schutzgebühr bei jeder Sparkasse erhältlich. Zum 1. Januar 2009 ändert sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften grundlegend. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen werden dann nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, sondern mit einem pauschal für alle geltenden Satz von 25 Prozent. Auch das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren und die Möglichkeit, individuell entstandene Werbungskosten geltend zu machen, entfallen aufgrund der beabsichtigten Abgeltungswirkung der neuen Steuer. Ausnahmen gelten u.a., wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt. Rund 2,6 Millionen Bundesbürger geraten in die Steuerpflicht, über 200 Milliarden Euro Geldvermögen werden nach Schätzungen des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI), bedingt durch die neue Steuer, allein in Investmentfonds umgeschichtet.




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