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Kosten für künstliche Befruchtung




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Kosten für eine künstliche Befruchtung ist laut dem BFH-Urteil vom 10.05.2007 (Az. III R 47/05) nun auch für unverheiratete Paare als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, sofern die medizinische Maßnahme die Richtlinien der ärztlichen Berufsordnung nicht verletzt.




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