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Berücksichtigung der Aufwendungen für Augen-OP ohne amtsärztliches Attest




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Lasik-Augenoperationen sind laut dem Urteil des OFD Koblenz (OFD Koblenz S 2284 A - St 32 3 vom 22.06.2006, DB 2006 Seite 1651) auch ohne amtsärztliches Attest als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da es sich bei einer Fehlsichtigkeit immer um eine Krankheit handelt.




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