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Kursverluste aus Aktien




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Kursverluste aus Aktien lassen sich gegenüber dem Finanzamt nur geltend machen, wenn diese innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkauft werden. Aus diesem Grund kann es empfehlenswert sein, Aktien, durch welche ein Verlust erwirtschaftet wurde, die aber länger im Depot gehalten werden sollen, innerhalb der Spekulationsfrist zu verkaufen und am selben Tag in gleicher Anzahl wieder zu kaufen. In diesem Fall liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, welches laut dem Finanzgericht Baden-Württemberg kein Gestaltungsmissbrauch darstellt (Urteil vom 1.8.2007, Az. 1 K 51/06). Die Verluste können dann mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Der Kauf an sich stellt in diesem Zusammenhang ein neues unabhängiges Geschäft dar.




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