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Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Besteht für Ihr volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag aufgrund einer Berufsausbildung und ist es zudem auswärtig untergebracht, so kann der Steuerpflichtige den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung (Ausbildungsfreibetrag) beantragen. Dieser beträgt 77 EUR pro Monat, in welchen die genannten Voraussetzungen vorgelegen haben.




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