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Formelle Voraussetzungen für die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Kinderbetreuungskosten werden vom Finanzamt nur anerkannt, sofern diese durch eine Rechnung sowie einen Zahlungsnachweis auf das Konto der betreuenden Person belegt werden. Hierbei wird als Rechnung auch ein entsprechender schriftlicher Arbeitsvertrag angesehen.




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