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Formelle Voraussetzung für die Geltendmachung von Handwerkerleistungen




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Handwerkerleistungen können nur dann als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden, wenn auf der Rechnung Materialkosten, Arbeitslohn sowie Fahrkosten separat ausgewiesen werden. Dies liegt daran, dass hierbei nur der Arbeitslohn sowie die Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu berücksichtigen sind. Weiterhin wird neben der Rechnung noch ein Zahlungsnachweis, z.B. in Form eines Kontoauszuges, benötigt.




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