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Praxisgebühr als außergewöhnliche Belastung




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Die beim Arzt zu zahlende Praxisgebühr in Höhe von 10 EUR je Quartal lässt sich, wie auch Krankheitskosten, als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Allerdings trifft ist dies nur der Fall, wenn die gesamten außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung übersteigen.




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