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Bewirtungskosten für eine Feier, z.B. zum Jubiläum oder Geburtstag




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Ein Angestellter kann laut Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 1.2.2007, VI R 25/03) die Bewirtungskosten für eine Feier, z.B. zum Jubiläum oder Geburtstag, als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese beruflich veranlasst wurde. Sofern Sie also nur Ihre Kollegen einladen können Sie die genannten Kosten zum Ansatz bringen.




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