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Nachweis von Kleinspenden




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Für Spenden, deren Betrag 200 EUR (ab 01.01.2007; zuvor: 100 EUR) nicht übersteigt, werden keine Spendenbescheinigungen mehr benötigt. Der Nachweis kann problemlos durch Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg erbracht werden.




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