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Berücksichtigung von Spenden




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Ab dem 01.01.2007 lassen sich Spenden in Höhe 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte abziehen. Zuvor waren dies 5% bzw. 10% (je nach Art der Spende). Alternativ können Unternehmen nun 4% von ursprünglich 2% der gesamten Umsätze abzüglich der Löhne und Gehälter geltend machen. Spenden die in den Vermögensstock einer Stiftung fließen zählen allerdings nicht hiezu. Diese lassen sich innerhalb von 10 Jahren bis zu einer Höhe von 1.000.000 EUR abziehen.




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