PLZ-Steuerberatersuche:
z.B. 81543
bei Tipps Steuerberater im Forum

Berücksichtigung von Umzugskosten




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Bei einem beruflich bedingten Umzug sind neben den Transportkosten auch sonstige Kosten in Form einer Pauschale abzugsfähig. Hierunter fallen z.B. Auslagen für Abbau, Abnehmen, Anschließen und Anbringen von Herden, Öfen und anderen Heiz- und hauswirtschaftlichen Geräten sowie von Beleuchtungskörpern, Auslagen für Anzeigen, Telefonkosten und amtliche Gebühren zum Zweck der Wohnungsbeschaffung, Renovierungskosten (der alten Wohnung) usw. In Zusammenhang mit sonstigen Kosten lässt das Finanzamt auch ohne Einzelnachweis der Kosten, Pauschalen in Höhe von 561 EUR für ledige, 1.121 EUR für verheiratete und 247 EUR Zuschlag für jede weitere Person, welche der häuslichen Gemeinschaft angehört, zu. Ledige sind Verheirateten gleichgestellt, sofern sie Verwandte bis zum 4. Grad, Verschwägerte bis zum 2. Grad sowie Pflegekinder oder Pflegeeltern aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft oder Unterhalt gewähren. Sollte innerhalb von 5 Jahren ein Umzug vorausgegangen sein, so erhöhen sich die genannten Pauschbeträge um 50%. Kosten für Nachhilfeunterricht, welcher im Zuge des Umzuges für das Kind aufgewandt werden muss, sind bis zu 1.409 EUR pro Kind abzugsfähig (Einzelnachweise erforderlich).




Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen

Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.

Top 10 Steuerberater

Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.

Steuerberater Tipps nach Kategorien

Steuerberatersuche

Steuerberater Antworten

Über Steuerberater-Empfehlung