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Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Die Spekulationsfrist von einem Jahr sollte bei der Veräußerung von Aktien etc. nicht unterschritten werden, da der Gewinn hieraus steuerpflichtig wird, sofern dieser die Freigrenze von 511 EUR überschreitet. Das Selbe gilt für Grundstücke, bei denen jedoch die Frist 10 Jahre beträgt. Wurde das Grundstück im Jahr der Veräußerung sowie in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so bleibt die Veräußerung auch bei einer Unterschreitung der Frist steuerfrei.




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