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Aufteilung von Kinderbetreuungskosten




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Der Höchstbetrag der Kinderbetreuungskosten (4.000 EUR) bei nicht verheirateten, dauernd getrennt lebenden und Eltern eines nichtehelichen Kindes, kann bei individueller Aufteilung (z.B. 60% zu 40%) zu einem günstigeren Ergebnis führen.




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