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Bewerbungskosten




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Sollten Ihnen Kosten für Bewerbungen, wie z.B. Kopien, Porto, Bewerbungsmappen, Fotos, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, entstehen, so lassen sich diese als Werbungskosten abziehen, auch wenn die Bewerbung nicht erfolgreich war. Sollten Sie allerdings keine Belege mehr hierzu haben können Sie für Ihre Bewerbungen auch Pauschalen ansetzten. So kann für jede Bewerbung mit Mappe ein Betrag von 8,50 EUR, für jede Bewerbung ohne Mappe ein Betrag von 2,50 EUR angesetzt werden.




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